Wozu die Bürgerinitiative Bretzfeld - intakt ?

Wir haben bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern  immer wieder festgestellt, dass es in der Gemeinde auch noch andere Themen gibt, für die es sich einzusetzen lohnt. Daher hat ein kleiner Kreis die Bürgerinitiative gegründet. Möchten Sie aktiv mitmachen, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular oder per WhatsApp an 0162-4378845. Möchten Sie die Bürgerinitiative nur durch Ihren Namen unterstützen, so senden Sie lediglich "Unterstützer/in IHR NAME". Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten. Später könnte Bretzfeld-intakt auch in einen Verein übergeführt werden. Hier würden Sie dann aber selbstverständlich befragt werden, ob Sie dort dann Mitglied werden wollen.

Wieviele Veranstaltungstage sind es denn jetzt wirklich?

Sind es 70 Veranstaltungstage wie in der Stimme am 01.10.2024 zu lesen war, oder sind es 75 Veranstaltungstage wie in der Stimme am 12.05.2023 zu lesen war? Damals war dort auch zu lesen, dass die Gebrüder Weibler auf die Kritik an der geplanten Erweiterung reagieren und die Veranstaltungstage von  90 auf 75 reduzieren wollen. Damit wolle man Kompromissbereitschaft zeigen und signalisieren, dass man die Sorgen und Bedenken der Bürger ernst nehme.
Anmerkung: Alles nur Nebelkerzen und Verschleierungstaktik?
Oder sind es bis zu 100 Veranstaltungstage wie es die Bürgerinitiative behauptet?

Ein Blick in die 1. Ergänzungsvereinbarung, die zwischen Bürgermeister Piott und den Gebrüdern Weibler geschlossen wurde, sorgt zumindest für ein Stück Aufklärung.
Dort wurde u. a. Folgendes vertraglich vereinbart:
§ 5b
(2) Insgesamt darf die Gesamtzahl der Veranstaltungstage 75 Kalendertage pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
(9) Ausgenommen hiervon bleiben seltene Ereignisse (max. 10 x pro Jahr)
Anmerkung: 75 + 10 = 85 Veranstaltungstage
(8) Vom Betreiber werden 90 Veranstaltungen im Jahr gewünscht.
Anmerkung: Das Ziel ist also
90(gewünscht) + 10(seltene) = 100 Veranstaltungstage
Dazu muss man noch wissen, dass dieser Vertrag ohne weitere Kontroll- und Stellungsnahmemöglichkeit der Bürgerschaft angepasst werden kann.  Ggf. kann diese Anpassung sogar ohne Mitwirkung des Gemeinderats nur durch den Bürgermeister angepasst werden. Zumindest wurde die bestehende 1. Ergänzungsvereinbarung nach unserem Kenntnisstand ohne Wissen großer Teile des Gemeinderats geschlossen.


Lassen Sie sich von der fehlerhaften Informationsbroschüre nicht irreführen.

Hier finden Sie die Ausarbeitung, was an der Informationsbroschüre alles unwahr ist.

Informationsbroschüre gleicht einem Werbeprospekt mit Ausnahme unserer Stellungnahme. 

Unsere Anzeige im Bretzfelder Blättle

  • Ja, zur Möglichkeit ungute Gemeinderatsbeschlüsse zu korrigieren.
  • Ja, zum Kampf gegen Vetternwirtschaft und Lobbyismus.
  • Ja, zur heimischen Landwirtschaft und den damit verbundenen Tätigkeiten.
  • Ja, zur Möglichkeit dieses Festgelände an anderer Stelle zu ermöglichen.

Unsere Anzeige im Öhringer

  • Was sind die Ziele der Bürgerinitiative? Ist die Bürgerinitiative gegen heimische Landwirtschaft, Weinbau, Direktvermarktung und Familienbetriebe? 
  • Was hat es mit Lobbyismus und Vetternwirtschaft auf sich?       Einige Beispiele.

Eilantrag ans VG Stuttgart

Hier finden Sie den vollständigen Eilantrag ans Verwaltungsgericht Stuttgart, in dem ausführlich beschrieben ist, was wir an der Informationsbroschüre zu beanstanden haben und welche eklatanten Mängel diese aufweist.

Presseerklärung zum Eilantrag

Eine Erklärung "Zusammenfassung des Eilantrages ", in der die wichtigsten Informationen enthalten sind.

Rücknahme Eilantrag

Warum wir den Eilantrag letztendlich zurückgenommen haben.

Am Sonntag, den 6. Oktober ist endlich der wichtige Bürgerentscheid

Unsere Arbeit hat sich trotz massiver Widerstände ausgezahlt. Über untenstehende Button kommen Sie zu unserer Stellungnahme, die die Gemeinde in der Informationsbroschüre veröffentlicht. 

Presseerklärung vom 01.03.2024

VGH Mannheim: Bürgerbegehren gegen Erweiterung der Hofstelle Weibler ist offenkundig zulässig. 

Das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan „Siebeneicher Straße“ zwischen Schwabbach und Siebeneich ist zulässig. Das Bebauungsplanverfahren, das zur Erweiterung der Hofstelle Weibler für Feste und Parties diente, darf bis auf Weiteres nicht fortgesetzt werden. 

Die Gemeinde hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, obwohl ausreichend Unterschriften gesammelt waren. Der Bürgermeister hatte sogar angekündigt, bei einer anderen Entscheidung Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderats einzulegen, ein nicht gerade üblicher Vorgang. Das haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht gefallen lassen. Jetzt hat das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg – der Verwaltungsgerichtshof (VGH) – am 26.02.2024 entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, obgleich dies im Eilverfahren nur möglich ist, wenn die Gründe „Offenkundigkeit auf der Hand liegen“. Die Gemeinde muss jetzt nicht nur die Kosten beider Instanzen tragen Sie muss auch das Bebauungsplanverfahren sofort stoppen. 

Einer der Initiatoren und der Beschwerdeführer im Verfahren, Herr Ralf Maier, freut sich: „Die Versuche der Gemeinde, das Bürgerbegehren mit offensichtlich unzulänglichen Gründen zu stoppen, sind gescheitert. Nun kann die Bürgerschaft frei und demokratisch abstimmen, ob auf der Hofstelle Weibler eine Festhalle für bis zu 75 bzw. 90 Veranstaltungen pro Jahr mit über 450 Parkplätzen entstehen soll. Wir gehen mit guten und – nunmehr gerichtlich bestätigt – sachlichen Argumenten in die Debatte.“ 

Gegenstand des Verfahrens waren die Zulässigkeit und Verständlichkeit der Fragestellung und der Inhalt der Begründung. Der 1. Senat des VGH hat nun entschieden: „Das Bürgerbegehren ist mit seiner hinreichend bestimmten Frage auf ein rechtmäßiges Ziel gerichtet“. Auch die Begründung des Bürgerbegehrens entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Gericht folgte umfassend der Argumentation der mit der Sache betrauten Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser & Schmidt aus Freiburg. Deren die Sache betreuenden Rechtsanwälte Dr. Neusüß und Dr. Jena sind von der Entscheidung nicht überrascht: „Das Gericht folgte genau den Argumenten, die wir bereits auf der Gemeinderatssitzung vorgetragen haben.“ 

Insbesondere der Hinweis auf eine „erhebliche Verkehrs- und Lärmbelästigung, ist […] nicht zu beanstanden. Auch die dort getroffene Aussage, der Bebauungsplan müsse Lärmkonflikte ermitteln und entsprechende Vorsorge treffen, ist im Hinblick auf die Bedeutung von Lärmschutzbelangen bei Planungen, die zu einer Lärmzunahme führen können […] nicht irreführend.“, so der VGH. Des Weiteren begründe das Bürgerbegehren auch seine Auffassung zur Rechtswidrigkeit der bisherigen Genehmigung „mit vertretbaren Gesichtspunkten“. Die insgesamt 28 Seiten umfassende Entscheidung des VGH ist auf der Homepage https://www.bretzfeld-intakt.de/ veröffentlicht. 

Der Gemeinderat hat nun drei Optionen: 

1. Er hilft dem Bürgerbegehren ab, indem das Bebauungsplanverfahren aufgegeben wird. 

2. Er lässt einen Bürgerentscheid durchführen. Hierfür hat er grundsätzlich 4 Monate Zeit. 

3. Er wartet den Ausgang des Hauptsacheverfahrens ab. Angesichts der klaren Worte des Verwaltungsgerichtshofes eine wenig erfolgversprechende Option. 

Weitere Maßnahmen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sind solange jedenfalls ausdrücklich untersagt. 



Das Bürgerbegehren ist mit fast 900 Unterschriften von Bretzfelder Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich gewesen. In naher Zukunft (ca. 3-5 Monate) wird es daher wahrscheinlich einen Bürgerentscheid, also eine Wahl, geben in der Sie über dieses Thema abstimmen dürfen.

Wir werden Sie weiter informieren.  


Aktuelles

Liebe Bretzfelder Bürgerinnen und Bürger,

leider konnten wir unsere Sammelbriefkästen an verschiedenen Aufstellorten nicht wie geplant aufstellen. Im Moment sind wir daher mit dem Bürgermeister im Gespräch, mit der Bitte, Briefkästen an den Bushaltestellen in Schwabbach und Adolzfurt (also in der Nähe der zunächst geplanten Aufstellorte) aufstellen zu dürfen. Zur Gewährleistung eines dem Demokratieprinzip genügenden Bürgerbegehrens hoffen wir auf eine kurzfristige Genehmigung durch den Bürgermeister. Finden Sie aktuell oder auch später keinen Briefkasten vor, so können Sie die Listen auch gern per Post schicken an:
Ralf Maier
Himmelreichstrasse 16 
74626 Bretzfeld-Siebeneich
Sollten Sie keine Briefmarke zur Hand haben, notieren Sie bitte auf dem Briefumschlag oben rechts: "Porto zahlt Empfänger“.
Vielen Dank für Ihr Interesse!

Bretzfeld - intakt

Bürgerinitiative für ein lebenswertes Bretzfeld

Liebe Bretzfelder Bürgerinnen und Bürger,
wie in den ausgeteilten Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren angekündigt, finden Sie hier die ausführliche Stellungnahme, die wir im Rahmen der Offenlage eingereicht haben.  
Klicken Sie einfach auf die untenstehenden Buttons.

Unterschriftenliste Bürgerbegehren 

zum selber ausdrucken

Was sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ? 

Kurz & Knapp erklärt.

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag an den Gemeinderat, einen Bürgerentscheid über eine bestimmte Sachfrage durchzuführen. Hierzu müssen Unterschriften von mindestens 7% aller stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde gesammelt werden.
Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung hat die Gemeinde den Bürgerentscheid durchzuführen, der nach den gleichen Spielregeln wie eine Kommunalwahl durchgeführt wird.
Das Ergebnis der Wahl ist für den Gemeinderat bindend, wenn mindestens 20% der Stimmberechtigten mit "Ja" oder mindestens 20% mit "Nein" gestimmt haben.
Ein Bürgerbegehren kann nur durch eine Einzelperson unterzeichnet und auch nur durch eine Einzelperson (sog. Vertrauensperson) vertreten werden. Würde anstelle von Vertrauenspersonen eine Bürgerinitiative sich dort eintragen, dann wäre das Bürgerbegehren ungültig. 

Über uns

Wir befinden uns zur Zeit mit unserer Arbeit noch ganz am Anfang. Wir stellen sukzessive weitere Inhalte ein und halten Sie mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden.
Schauen Sie also regelmäßig vorbei!

Neuigkeiten

Was gibt es Neues

Termine 

Ab sofort nichts mehr verpassen - tragen Sie sich diese Termine unbedingt in den Kalender ein. Wir haben alle anstehenden Treffen, Veranstaltungen und wichtigen Termine hier für Sie aufgeführt.